Allgemeine Geschäftsbedingungen der WIHA Immobilien GmbH, Heilwigstr. 63a,       D 81827 München

1.     Mit ihrer wirksamen Einbeziehung werden nachstehende Regelungen Vertragsgegenstand zwischen der WIHA Immobilien GmbH, nachfolgend WIHAI genannt, und dem Vertragspartner bzw. Kunden, nachfolgend VP bezeichnet.

2.     Sämtliche Informationen, die von WIHAI an den VP weitergegeben werden, sind ausschließlich für diesen bestimmt. Der VP verpflichtet sich, keinerlei Information wie z.B. Daten oder Exposés (ganz oder in Teilen), an dritte Personen weiterzugeben, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung seitens WIHAI vor. Gibt der VP vertrauliche Information an Dritte weiter, die sodann einen Vertrag mit dem Kauf- oder Verkaufinteressenten schließen, wird der VP in vollem Umfang provisionspflichtig (s. nachstehende Regelungen), als sei der Vertrag zwischen dem VP und der Vertragspartei geschlossen worden. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz behält sich WIHAI vor.

3.     Der Provisionsanspruch von WIHAI gegenüber dem VP wird bei wirksamen Abschluss des Vertrages zwischen dem VP und dem Kauf-(Miet-) bzw. Verkaufs-(Vermietungs-) -interessenten/-anbieter fällig, wobei die Provisionshöhe zwischen VP und WIHAI – sollte im Exposé nichts Anderes ausgewiesen sein, oder zwischen WIHAI und dem VP nichts Anderes schriftlich vereinbart worden sein und/oder keine gesetzliche Regelung entgegenstehen – wie folgt vereinbart ist:

3,57 % (inkl. MwSt.) der im Notarvertrag vereinbarten Kauf- bzw. Verkaufssumme (brutto).

Drei Monatsnettomieten (zzgl. MwSt.) des im Mietvertrag vereinbarten Mietzinses (ohne MwSt. + NK).

Die derzeitig gültige MwSt. beträgt 19%. Sollten sich die MwSt. – Sätze ändern, so ändern sich die Provisionen entsprechend. Maßgeblich für die Berechnung ist der Termin des Abschlusses eines Mietvertrages bzw. notariellen Kaufvertrags.

4.     Die vorstehend geregelte Provision wird ebenso fällig, falls über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ein anderer, als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem ursprünglich vorgesehenen Vertrag wirtschaftlich identisch ist.

5.     Der VP ist verpflichtet, WIHAI sämtliche, während der Erfüllung des Auftrags entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Zeitungsinserate, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, nachgewiesene Fahrtkosten) zu erstatten, falls der Maklerauftrag vor Abschluss des Hauptvertrages endet, es sei denn, die Beendigung ist von WIHAI zu vertreten, wobei ein Verschulden von WIHAI hierbei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird.

6.     WIHAI obliegt keine Nachforschungspflicht im Hinblick auf Information, die vom VP an WIHAI im Rahmen der Auftragsdurchführung weitergegeben wird. Schadensersatzansprüche des VP gegenüber WIHAI, welche auf Falschangaben des VP beruhen sind ausgeschlossen. Der VP stellt WIHAI von Schadensersatzansprüchen der Hauptvertragspartei oder Dritter frei, soweit diese auf Falschangaben des VP, oder auf sonstigen Umständen, die der Sphäre des VP zuzuordnen sind, beruhen.

7.     Sofern es nicht abweichend schriftlich vereinbart wurde, ist der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung der vertragsgegenständlichen Objekte durch WIHAI möglich.

8.     WIHAI darf, das selbe Objekt betreffend, sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig werden.

9.     Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch hin bereits tätig geworden sind und die vertragliche Leistung (Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder der Vermittlung eines Vertrages) von uns vollständig erfüllt wurde, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

10. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, berührt dies den Regelungsgehalt der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.